Was ist das UG?
Das Universitätsgesetz 2002 (UG02) ist das Gesetz, das die Organisation der Universitäten und das Studienrecht in Österreich regelt. Das UG02 führte zu einer kompletten Änderung der Universitäten und brachte in vielen Bereichen massive Verschlechterungen mit sich, vor allem im Bereich der universitären Demokratie.

Mittels dem UG02 wurden die Universitäten in die Autonomie entlassen, dh die gesamte Verwaltung und die strategische Planung in die Hände der einzelnen Universitätsleitungen gelegt. Gleichzeitig wurde jedoch die Zusammensetzung des Senates stark verändert und ein zusätzliches - vollkommen undemokratisches Organ - zur strategischen Planung eingesetzt - der Universitätsrat.

Senat

Der Senat ist jenes Gremium, das mit VertreterInnen der verschiedenen Gruppen der Universitätsangehörigen besetzt ist. Diese 4 Gruppen (Kurien) sind:

- die Studierenden, die größte Gruppe der Universitätsangehörigen,

- das gesamte wissenschaftliche Personal ohne Professur, der sogenannte Mittelbau, der den Großteil der universitären Lehre und Forschung trägt,

- die ordentlichen ProfessorInnen, die durch ein Berufungsverfahren eine Professur an der Universität bekommen,

- das nichtwissenschaftliche Personal das zB in der Verwaltung oder in den Bibliotheken arbeitet.

Im Senat wurde durch das UG02 der kleinsten Gruppe der Universitätsangehörigen - den ordentlichen ProfessorInnen - die absolute Mehrheit zugeteilt (50 % plus 1 Stimme). Der Mittelbau, der den größten Teil der universitären Lehre und Forschung trägt, wurde massiv geschwächt und erhielt noch weniger Stimmen als die Studierenden. Dem allgemeinen, nicht-wissenschaftlichen Personal wurde ein Sitz zugeteilt und die Studierenden - die größte Gruppe der Universitätsangehörigen - erhielten 25 % der Gesamtanzahl der Senatsmitglieder. Diese extrem undemokratische Verteilung der Stimmen betrifft auch alle Untergremien des Senates wie zB Curricula-Kommissionen. Der Senat hat bei strategischen Entscheidungen (Entwicklungs- und Organisationsplan) nur mehr ein Zustimmungs- bzw. Stellungnahmerecht und seine Aufgaben wurden größtenteils auf "akademische Aufgaben" beschränkt, wie zB die Erlassung von Studienplänen. Bei den Leistungsvereinbarungen mit dem Ministerium hat der Senat zB überhaupt kein Mitspracherecht mehr, obwohl die Universitätsangehörigen diese vereinbarten Leistungen erbringen müssen. Bei der Wahl der Rektorin oder des Rektors muss der Senat einen Dreiervorschlag erstellen, aus dem der Universitätsrat die Rektorin oder den Rektor wählt. In früheren Gesetzen (Universitäts-Organisations-Gesetz 93 und Univerisätsorganisationsgesezt 75) wurde die Rektorin oder der Rektor von Universitäsversammlungen gewählt.

Unirat

Mit dem UG02 wurde erstmals ein Universitätsrat eingeführt. Dieses Gremium wurde als Aufsichts- und strategisches Leitungsgremium konzeptionalisiert und soll mit hochkarätigen Personen aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft besetzt werden. Der Universitätsrat wird zur Hälfte von der Regierung (politisch) besetzt, zur anderen Hälfte vom Senat gewählt; ein weiteres Mitglied wird von den bestellten Mitgliedern gewählt. Die meisten UnirätInnen kennen sich mit universitären Strukturen nicht aus (und interessieren sich auch nicht dafür) und glabuen, eine Universität sei wie ein Unternehmen zu führen. Der Unirat trifft strategische Entscheidungen wie den Entwicklungsplan oder den Organisationsplan, wählt die Rektorin oder den Rektor aus einem Dreiervorschlag und hat die Budgetaufsicht über die Universität.

Rektorat

Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Rektorin oder des Rektors wurden durch die Entlassung der Universitäten in die Autonomie massiv ausgebaut. Besonders strategische Entscheidungen (Leistungsvereinbarungen, Entwicklungsplan, Organisationsplan, Budget, ...) können mit dem Beschluss des Universitätsrates getroffen werden - ohne die demokratische Legitimierung im Senat. Die wichtigsten Aufgaben des Rektorates sind selbstverständlich die Leitung der Universität - sowohl operativ als auch strategisch, die Verteilung der Budgets, die Berufung von ProfessorInnen und die Verhandlungen mit dem Minsiterium. Wir wollen weder parteipolitisch gelenkte Unis, männlich dominierte Elfenbeintürme, noch muffige Ordinarienunis. Wir wollen demokratische Unis mit stärkeren Senaten und viel stärkerer Berücksichtigung der studentischen Interessen im Senat.
 
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