Für ein demokratisches Unigesetz!
Die GRAS fordert schon seit langem ein demokratischeres Unigesetz, das echte Mitbestimmung aller Uniangehörigen ermöglicht. Leider geht die derzeitige Entwicklung in die falsche Richtung.

Übermacht der Uniräte gegenüber Senat


Wissenschaftsminister Hahn plant, den undemokratischen Unirat mit noch mehr Kompetenzen auszustatten. Die Änderung des Universitätsgesetzes erlaubt es dem Unirat, die Ausschreibung für die Rektoratsbesetzung selbst zu formulieren und durch die neu geplante Findungskommission ihm genehme Menschen als RektorInnen vorzuschlagen. Dem demokratischen Senat wird dadurch jede Möglichkeit der Einflussnahme auf die Rektoratsbesetzung genommen.

Bisher wurden die UnirätInnen zur Hälfte von Senat und Regierung beschickt. Durch das neue Universitätsgesetz geht das Nominierungsrecht für UnirätInnen von der Regierung auf das Ministerium für Forschung und Wissenschaft über. Dies führt zu einer weiteren Machtkonzentration in der Hand Weniger.

"Senat" wird durch "Rektorat" ersetzt

Im Entwurf der UG-Novelle wird der Senat, das wichtigste demokratische Gremium der Universitäten, auch zugunsten des Rektorats entmachtet. Wichtige Agenden, bei denen alle Kurien Mitspracherecht brauchen, sollen nun von der Rektorin/dem Rektor allein entschieden werden können.

So bekommt etwa das Rektorat das Recht, ganze existierende Studiengänge einfach eigenmächtig aufzulassen. Dies ist fatal für alle Menschen, die an der Universität arbeiten. Das Rektorat ist nach diesem Vorschlag keinem Menschen mehr Rechenschaft schuldig: betrachtet es ein Studium für zu wenig prestigeträchtig, zu teuer oder sonst irgendwie überflüssig, dann dessen Abschaffung durch die übrigen Interessensgruppen überhaupt nicht verhindert werden. Das war bis jetzt nur bei Universitätslehrgängen der Fall. Diese Änderung gefährdet natürlich besonders die so genannten "Orchideen-Fächer", die für gesellschaftlichen Reichtum und Vielfalt so wichtig sind. Die GRAS fordern einen Ausbau des Mitspracherechts der Universitätsangehörigen bei der Gestaltung des Lehrangebots.

Bisher ist eine zentrale Aufgabe des Senats die Entscheigung über Currirula (Studienpläne). Auch solche Entscheidungen sind unmittelbar wichtig für Studierende und können sinnvollerweise auch nur mit deren Wissen über Vor- und Nachteile kompetent getroffen werden. Die Curricular-Kommissionen, in denen alle Kurien vertreten sind arbeiten die Studienpläne aus, und der Senat hatte dann über ihre Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit zu entscheiden. Nun soll dem Rektorat aber das Recht zukommen, die Entscheidung des Senats über Curricula einfach zu verbieten. Das kann gerechtfertigt werden, wenn die beschlossenen Änderungen dem Leistungsbericht widersprechen. Es reicht aber schon, dass die Änderung "nicht deckbar", also de facto zu teuer ist. Mit dieser Regelung wird die zunehmende Ökonomisierung der universitären Bildung weiter zementiert. Wir fordern, dass Curricula-Änderungen durch einen demokratischen Prozess zustande kommen, statt von der Willkür der Universitätsleitung abzuhängen.

Übermacht der ProfessorInnen gegenüber Studierenden

In den Senaten haben seit 2002 die ProfessorInnen die absolute Mehrheit und können Studierende und Mittelbau (das wissenschaftliche Personal ohne ordentliche Professur) problemlos überstimmen. Die GRAS fordert die Einführung der Drittelparität (1/3 Studierende, 1/3 Mittelbau, 1/3 ProfessorInnen) im Senat. Es ist schließlich nicht einzusehen, dass die größte Personengruppe der Uni - die Studierenden - im wichtigsten demokratischen Uni-Gremium so schwach vertreten sind. Auch das nicht-wissenschaftliche Personal muss im Senat besser vertreten werden.

Besonders sprechen wir uns für eine neue Aufteilung der drei Kurien aus. Denn außerordentliche ProfessorInnen teilen sich viele Interessen mit ordentlichen, weil sie alle habilitiert sind (also eine "Lehrbefugnis" haben). Trotzdem sind sie im Senat in der Kurie des Mittelbaus vertreten, während die ordentlichen ProfessorInnen allein in der derzeit stärksten Kurie sind. Wir fordern eine gemeinsame Kurie aller Habilitierten, damit die Interessen des Mittelbaus nicht verwässert werden. Die neue Mittelbau-Kurie umfasst in diesem System wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Lehrbeauftragte und Menschen, die gerade an ihrer Habilitation arbeiten. Diese Einteilung spiegelt die Interessensgruppen an einer Universität wesentlich besser wieder als die derzeitige Regelung.

Strukturelle Diskriminierung von Frauen

Die Novelle des Universitätsgesetzes keine Stärkung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKG) vor. Dieses Gremium, das an jeder Universität verpflichtend einzurichten ist, ist derzeit schon bei Kommissionen anwesend und hat Möglichkeiten, Verfahren zu beeinflussen, wenn diese z.B. BewerberInnen diskriminieren. Derzeit schwanken die Ressourcen (z.B. Budgets) der Arbeitskreise von Uni zu Uni sehr stark. Wir fordern die Erweiterung der Kompetenzen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und eine bessere Ausstattung dieser. Die Zuteilung des Budgets für die AKG muss auf Bundesebene geregelt werden, damit die AKGs nicht der Willkür der Rektorate ausgeliefert sind.

Der AKG hat nach dem Entwurf der UG-Novelle die Aufgabe, an der Univerisät dafür zu sorgen, dass es keine Diskriminierung gibt, besonders bei der Besetzung von Gremien und der Berufung von ProfessorInnen. Es muss der § 11 (2) Z 3 des B-GlBG (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) angewendet werden, nach dem 40% der Mitglieder im Senat, in Kommissionen und in Vorschlägen für die RektorInnen-Wahl Frauen sein müssen.

Ist das nicht der Fall, hat der AKG die Möglichkeit, die Schiedskommission anzurufen, die die Verletzung des § 11 juristisch prüft. Das Gremium kann im Falle einer Verletzung dann keine Beschlüsse fällen. Verpflichtung zur Anrufung der Schiedskommission besteht aber nur, wenn der Senat nicht ordnungsgemäß besetzt ist. Wir fordern, dass diese Pflicht auf alle anderen Gremien ausgeweitet wird. Ansonsten könnte der AKG durch Druckmittel daran gehindert werden, die Schiedskommission anzurufen, obwohl Diskriminierung passiert.

In einer demokratischen Uni darf es keine strukturelle Diskriminierung gegen Frauen geben. Klar: Die frauenpolitische Situation hat ist in den letzten Jahrzehnten in vielen Bereichen gebessert. Derzeit sind mehr als die Häfte der Studierenden Frauen. Aber nur 14% der ProfessorInnen sind Frauen und es gibt nur eine einzige Rektorin. Die gläserne Decke zu höheren Uni-Ebenen besteht nach wie vor. Emanzipation geschieht nicht von selbst: Diplomandinnen-Coachings, positive Diskriminierung bei der Besetzung von Posten und mindestens 50% Frauen in allen Uni-Gremien müssen eine Selbstverständlichkeit sein.

Derzeit sind auf höheren Ebenen der Uni-Hierarchie Frauen sehr schwach vertreten. Bei einer Quote von 40% Frauen in allen Kollegialorganen der Universität (sprich: Senate, Kommissionen) könnten diese wenigen Frauen mit der vielen Gremienarbeit überfordert wein. Wir fordern daher, dass innerhalb der nächsten fünf Jahre 50% der ProfessorInnen Frauen werden. Damit wäre es kein Problem die erforderliche Quote für die Entscheidungsgremien der Uni zu erreichen. Dies kann erreicht werden, indem 50% der neuen Professuren verpflichtend an Frauen vergeben werden. In Studien mit niedrigem Frauen- und Bewerberinnennateil müssen die Kanäle der Ausschreibung erweitert werden, um Frauen besser und direkter anzusprechen. Frauenförderung in Studienrichtungen mit geringem Frauenteil muss endlich stärker forciert werden. Es sind Maßnahmen zu setzen, die Frauen ermutigen, eine wissenschaftliche Karriere einzuschlagen. Maßnahmen zur Frauenförderung müssen schon zu dem Zeitpunkt greifen, in dem Frauen ihre Studienwahl treffen. So kann erreicht werden, dass auch traditionell männlich dominierte Richtungen vermehrt durch qualifizierte Frauen bereichert werden. Diese positive Entwicklung setzt sich dann eher auf den höheren Ebenen fort. Durch die Vorbildwirkung erfolgreicher Frauen (die nicht nur Einzelerscheinungen sind) werden dann immer mehr jüngere Frauen motiviert, leitende Positionen und wissenschaftliche Karrieren anzustreben. Außerdem fordern wir, Frauen auch auf allen anderen Ebenen des Universitätsbetriebs zu fördern (also bei Assistenz-Stellen, leitenden Verwaltungspositionen, Lehraufträgen etc.), bis ein völliges Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen an der gesamten Univerisät erreicht ist.

Quellen:
- Universitätsbericht 2005
 
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