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Neuerung mit der UG Novelle
Hahn hat alle Versprechungen gebrochen: Gehrer sicherte zu, dass die Zugangsbeschränkungen nur in acht Diplomstudien angewandt werden. De facto gibt es nun Zugangsbeschränkungen in allen Master- und PhD-Studien. Diese werden im Gesetz als „qualitative Zugangsbedingungen“ bezeichnet und ermöglichen in Wirklichkeit Knock-Out-Prüfungen und subjektive Aufnahmegespräche, die zu willkürlichen Ergebnissen führen.
Die GRAS fordert, dass die Bedingungen für ein Master-Studium mit einem verwandten Bachelor-Abschluss erfüllt sind. Wer beispielsweise den Bachelor Biologie hat, soll ohne Umwege den Master Biologie beginnen dürfen. Aber Rektoren wie Christoph Badelt (WU) planen schon seit langem, die Master-Studien rigoros zu beschränken. Das können sie nun tun, indem sie versteckte Zugangsbeschränkungen wie Knock-Out-Prüfungen und subjektive Aufnahmegespräche einführen. Hahn ist Erfüllungsgehilfe von Badelt und Konsorten.
Die GRAS fordert die Abschaffung der Zugangsbeschränkungen zu allen Bachelor-, Master-, und PhD-Studien.
Was bisher geschah... Im Juli 2005 kam es nach dem Universitätsgesetz 2002 erneut zu großen Änderungen im Universitätswesen. Ingesamt 8 Studienrichtungen bekamen die Möglichkeit, Zugangsbeschränkungen einzuführen. Diese sind Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Betriebswirtschaft, Publizistik, Psychologie, Pharmazie, Biologie und molekulare Biologie. Chronologie Bereits beim EU Betritt Österreichs im Jahr 1995 machten JuristInnen darauf aufmerksam, dass die österreichische Regelung zur Zulassung zum Studium nach EU Recht unzulässig sei. Diese Regelung besagte, dass ÖsterreicherInnen ein Reifezeugnis vorzulegen hätten, AusländerInnen müssten belegen, dass sie in ihrem Heimatland zum studieren berechtigt waren. Nach einer Klage eines deutschen Studenten wurde diese Regelung nach 10 Jahren vom EuGH 2005 aufgehoben. Noch im gleichen Monat beschloss der Nationalrat im Schnellverfahren die Möglichkeit der Zugangsbeschränkungen, die sofort von allen Universitäten (bis auf Betriebswirtschaft in Linz) umgesetzt wurden. Ob die Regierung einfach zu langsam reagierte, oder absichtlich agierte um die Zugangsbeschränkungen einzuführen, sei dahingestellt. Arten der Zugangsbeschränkungen Es macht Sinn, die Arten der Zugangsbeschränkungen in offizielle und inoffizielle Zugangsbeschränkungen einzuteilen. - Offizielle Arten sind beispielsweise: Erforderliche Zeugnisse, schriftliche Tests (z.B. der EMS Test bei Medizin), Motivationsschreiben und persönliche Interviews - Inoffizielle Möglichkeiten sind vor Allem sogenannte Knock-Out Prüfungen. Ein gutes Beispiel hierfür ist wiederum Medizin mit der gefürchteten SIP (Summativ integrative Prüfung). Diese Prüfungen sind darauf ausgelegt, eine hohe Zahl an Studierenden aus dem Studium zu befördern, um die limitierte Anzahl an Studienplätzen zu vergeben. Es gibt aber auch andere Beschränkungen, zB die finanziellen Beschränkungen (Studiengebühren, kostenpflichtige Kurze (zB Sprachkurse) oder inoffizieller wie das Semesterticket und teure Lehrmaterialien)und die soziale Beschränkungen (Diskrimminierung von ausländischen Studierenden, bzw. Frauen und sozio-ökonomische schlechter gestellten Menschen sowie Menschen aus bildungsfernen Schichten). |