| Studiengebühren abschaffen! |
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Neuerungen mit der UG-Novelle Sozialer Teufelskreis Im Wintersemester 2001/02 erfolgte unter der schwarz-blauen Bundesregierung die Einführung von allgemeinen Studiengebühren in der Höhe von 363,36€ für ÖsterreicherInnen und 726,72€ für Menschen aus Drittstaaten (Nicht-EWR-BürgerInnen). In Österreich beziehen weniger als ein Viertel der Studierenden Studienbeihilfe. Alle anderen müssen Studiengebühren bezahlen. Aber auch jene, die Studienbeihilfe beziehen, befinden sich in einem sozialen Teufelskreis. Denn das durchschnittliche Stipendium beträgt nur 274 Euro. Damit sind die Lebenskosten unmöglich finanzierbar. Die meisten Studierenden haben deshalb Nebenjobs. Diese Nebenjobs beeinträchtigen aber die Studiergeschwindigkeit. So kann es leicht passieren, dass die Studienbeihilfe wegen zu langer Studiendauer verloren wird. Dann muss noch mehr gearbeitet, das Studium geht noch langsamer voran - für viele droht dann der Drop-Out Eine Studie, die vom Bildungsministerium in Auftrag gegeben wurde, belegte eine eindeutige sozial selektive Wirkung von Studiengebühren. Es zeigte sich, dass gerade Studierende aus sozioökonomisch benachteiligten, bildungsfernen Schichten und insbesondere Frauen die negativen Auswirkungen der Studiengebühren mit voller Wucht zu spüren bekommen. Studierende aus finanziell schwächerem Umfeld mussten das Ausmaß ihrer Erwerbstätigkeit erhöhen um sich Lebensunterhalt und Studium leisten zu können. Zudem hat sich seit der Einführung der Studiengebühren die Zahl der Studienabbrüche erhöht. Signifikant ist dabei die Tatsache, dass auch hier die Mehrheit der befragten AbbrecherInnen aus unteren Bildungs- und Erwerbsschichten stammen und/oder Frauen sind. Als Gründe für den vorzeitigen Abbruch des Studiums wurden in diesem Zusammenhang häufig neben den Studiengebühren, die Unvereinbarkeit des Studiums mit der Erwerbstätigkeit angegeben. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass viele Studierende (und hier vor allem Studierende aus bildungsfernen Schichten und/oder Frauen) einen verstärkten zeitlichen und finanziellen Druck als Auswirkung der Studiengebühren erdulden müssen. Die deshalb gesteigerte Erwerbstätigkeit ist für viele nicht mit dem Studium vereinbar, hat negative Auswirkungen auf den Studienfortschritt und ist einer der Hauptgründe für den Studienabbruch. Ausländische Studierende sind schon heute von massiven Einschränkungen betroffen, die ihnen das Studium in Österreich erschweren. Dazu zählen unter anderem die Pflicht zur Bezahlung der doppelten Studiengebühren, sie müssen für jedes Fach, das sie in Österreich studieren wollen, auch im Heimatland einen Studienplatz vorweisen, sie haben jährlich einen Vermögensnachweis von 8000 Euro am Konto nachzuweisen und sie sind in keiner Weise in das österreichische Stipendiensystem integriert. Die Möglichkeit in Österreich zu arbeiten wird ihnen gleichzeitig verwehrt, weil sie nur schwer eine Arbeitserlaubnis erhalten. Nun soll den Universitäten die Möglichkeit gegeben werden die Studiengebühren für Nicht-EWR-BürgerInnen beliebig hoch anzusetzen. Damit sind sie der Willkür der RektorInnen vollkommen ausgeliefert. Gerade Studierende, die schon in Österreich inskribiert sind, befinden sich in einer schier ausweglosen Situation: Sollen sie ihr bereits begonnene Studium aufgeben - angesichts des bisher investierten (zeitlichen und finanziellen) Aufwands keine gute Lösung - oder sollen sie die enormen finanziellen Mehrbelastungen (er)tragen? Die Novelle des UG sieht bisher "nur" die Freigabe der Studiengebühren für Studierende aus dem Nicht-EWR-Raum vor. Das Modell der Freigabe, wird von der österreichischen Universitätenkonferenz (vormals RektorInnenkonferenz) grundsätzlich begrüßt (Stellungnahme der UK zum UG abwarten), da dies weitergehende Uni-Autonomie fördert. Hahn macht hier einen ersten Schritt in Richtung generelle Freigabe. Dies hätte eine gravierende Verschlechterung der Situation aller Studierender zur Folge, da so die Studierenden der Willkür der Universitäten ausgeliefert würden. Zusätzlich würde eine Konkurrenzsituation zwischen den österreichischen Universitäten entstehen, die auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden würde. Sachzwang für Unis Für das Ministerium wird mit der Freigabe der Studiengebühren ein zusätzliches Ass im Ärmel für die Budget-Verhandlungen geschaffen. Selbst, wenn der Anstieg der Studiengebühren nicht unmittelbar drastisch ausfallen sollte, wird das Ministerium irgendwann von den Universitäten verlangen können, dass sie mehr Einnahmen aus Studienbeiträgen einheben sollen, sodass das vom Ministerium gewährte Budget hinuntergedrückt werden kann. So geht die scheinbare Autonomie der Universitäten unmittelbar immer mehr zu Lasten der Studierenden.
Quellen: BMBWK: Bericht zur sozialen Lage der Studierenden 2002 |
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